Verantwortlich:
Batterie365 GmbH
Wolfgang Vetter
Beckengasse 11
88529 Zwiefalten
Kontakt:
Telefon: 07373 92 18 36
Telefax: 07373 92 18 37
E-Mail: wolfgang.vetter@batterie365.de
Registereintrag
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Stuttgart
Registernummer: HRB 743710
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE287053362
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Batterie365 GmbH
A. Einkaufsbedingungen
1. Für den Einkauf gelten die folgenden Kaufbedingungen, Auftragsbestätigungen des Käufers mit anderen Kaufbedingungen als diesen werden nicht anerkannt
2. Bei nicht fristgemäßer- auch unverschuldeter - Lieferung sind wir nach Setzung einer Nachfrist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten
3. Wir sind berechtigt, Mängelrügen innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ware, bei versteckten Mängeln 2 Wochen nach Entdeckung zu erheben.
4. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.
5. Erfüllungsort für unsere Zahlungen ist Trochtelfingen. Zahlungen erfolgen nach unserer Wahl durch Übersenden von Verrechnungsschecks oder durch Überweisungen auf Bank-/Postscheckkonto. Maßgebend
für die fristgerechte Zahlung ist der Postabgangsstempel. Erfüllungsort für Lieferungen des Verkäufers ist der Ort, an den er nach der vertraglichen Vereinbarung die Ware zu liefern hat.
6. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt deutsches Recht.
7. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
B. Zahlungs- und Lieferbedingungen
1. Gültigkeit der Bedingungen
1.1 Alle Rechtsgeschäfte mit uns erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bestimmungen. Einer Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
1.2 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebote und Auftragsbestätigungen
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zur Auftragsbestätigung.
2.2 Technische Änderungen bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Käufer unzumutbare Änderung erfährt.
3. Preise
3.2.1 Die Preise laut Preisliste sind, soweit sie nicht in die schriftliche Bestellannahme (Auftragsbestätigung) aufgenommen wurden, freibleibend.
3.2.2 Die Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich Fracht.
3.3 Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung.
4. Zahlungsmethoden u. Zahlungen
4.1 Der Rechnungsbetrag wird wahlweise per Vorkasse oder Bankeinzug bezahlt.
4.2.1 Alle Rechnungen sind, soweit nicht anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen netto, d.h. ohne Abzug zahlbar.
4.2.2 Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist nicht gestattet, solange ältere fällige Rechnungen noch nicht beglichen sind. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt und lassen
zuerst die ältesten Forderungen erlöschen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Dies gilt auch, wenn die Ware weiterverarbeitet wird. Sie darf
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes weiterveräußert werden.
5.2 Die sich aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt
sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab.
5.3 Auf Verlangen des Käufers geben wir die uns nach den vorstehenden Bedingungen abgetretenen Forderungen frei, soweit ihr Betrag unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
5.4.1 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonstwie außerhalb des ordnungsgemäßen
Geschäftsganges anderen Personen zu überlassen.
5.4.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, mit einem vermeintlichen Schadensersatzanspruch gegen die Fa. Batterie365 GmbH aufzurechnen, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.
5.5 Der Käufer ist zur sachgemäßen Lagerung der uns gehörenden Ware und deren ordnungsgemäßen Versicherung verpflichtet.
6. Zahlungsverzug.
6.1 Ist der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer, unter dem Vorbehalt weitergehender Rechte berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank ab Fälligkeitstag bis zum Zahlungstag zu verlangen.
7. Lieferungen, Lieferfristen, höhere Gewalt
7.1 Die Lieferungen erfolgen nach Lagerbestand. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart ist.
7.1.2 Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
7.2.1 Die angegebenen Liefertermine oder –fristen gelten nur annähernd vorbehaltlich recht zeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir die Lieferfristen ausdrücklich als verbindlich schriftlich
zugesagt haben.
7.2.2 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Fa. Batterie365 GmbH oder bei seinen Vorlieferanten eintreten, z.B.
Ereignisse höherer Gewalt, hoheitliche Maßnahmen, Fabrikationsstörungen, Arbeitsverzögerungen, Betriebsstörungen, Zuliefererverzögerungen und Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und
Baustoffe, soweit diese auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes Einfluss haben.
7.3 Die Fa. Batterie365 GmbH braucht nicht zu liefern sofern der Zulieferer nicht mehr produziert oder aus sonstigen Gründen trotz wiederholter Aufforderung und Klageandrohung durch uns nicht liefert
oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Voraussetzung für dieses Rücktrittsrecht ist, dass die Ware von anderen Lieferanten nicht zu beschaffen ist und dass die vorgenannten Umstände erst
nach Vertragsabschluss bekannt wurden und nicht in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt waren. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers ist dann ausgeschlossen. Liefert die Fa. Batterie365 GmbH
aus
anderen Gründen nicht und gerät sie in Verzug, dann kann der Käufer den Rücktritt erklären und nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz Schadenersatz verlangen.
7.4 Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse, Nachnahmen oder wenn die Zahlung durch eine Bankgarantie oder ein unwiderrufliches Akkreditiv bei einer deutschen Bank gesichert
ist.
8. Nichtabnahme
8.1 Die Stornierung eines Auftrages ist nur dann wirksam, wenn diese rechtzeitig schriftlich bei der Fa. Batterie365 GmbH angezeigt wurde und daraus Fa. Batterie365 GmbH kein wirtschaftlicher
Nachteil entsteht. Wir behalten uns vor, eine Bearbeitungsgebühr von 100,-- Euro zu erheben.
8.2 Nimmt der Käufer die gekaufte Ware trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Rücktrittsandrohung nicht ab und ist der Käufer nicht berechtigt, die Annahme zu verweigern, ist die
Lieferfirma, wenn sie auf Lieferung verzichtet, berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 25 % des Bestellpreises der nicht abgenommenen Ware ohne Abzüge zu verlangen, sofern der Käufer nicht nachweist,
dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
8.3 Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
9. Versendung und Gefahrenübergang
9.1 Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert oder werden die Waren auf seinen Wunsch hin gelagert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
9.2 Die Kosten der Rücksendung werden dem Käufer angelastet.
9.3 Auf Wunsch des Käufers werden die Waren in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
10. Gewährleistung
10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber dem Käufer als Unternehmer ein Jahr, gegenüber dem Käufer als Verbraucher zwei Jahre, beginnend mit dem Datum der Lieferung. Eine Verlängerung der
Gewährleistungsfristen bedarf der Schriftform. Bei Produkten, bei denen der Hersteller eine verlängerte Gewährleistung vorsieht, gilt der vom jeweiligen Hersteller genannte Umfang und Zeitraum. Die
Frist für einen Regressanspruch des Käufers beträgt ein Jahr.
10.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, kann der
Käufer nach seiner Wahl – unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers – Ersatz oder Nachbesserung verlangen.
10.3 Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
10.4 Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die sofortige Untersuchungs- und Rückgabepflicht
des Käufers gemäß § 377,378 HGB bleibt unberührt. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch
den Verkäufer bereitzuhalten bzw. auf Anforderung des Verkäufers zurückzusenden. Einen Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließen die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer
aus.
10.5 Der Verkäufer steht dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur Verfügung. Er haftet jedoch hierfür nur – nach Maßgabe von Punkt
11. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen – wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
10.6 Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Informationen über eventuelle zusätzliche Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.
11. Schadensersatzansprüche
11.1 Für Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss, Unmöglichkeit der Leistung
wegen Nichterfüllung haftet die Fa. Batterie365 GmbH nur, wenn sie bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
11.2 Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
12. Erfüllungsort
12.1 Erfüllungsort ist 88529 Zwiefalten.
12.2 Für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist das Amtsgericht Münsingen ausschließlich Gerichtsstand, soweit:
12.2.1 der Käufer Vollkaufmann i.S. d. Handelsgesetzbuches oder
12.2.2 juristische Person des öffentlichen Rechts oder
12.2.3 juristische Person des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
13. Vertragsschluss
13.1 Der Kaufvertrag kommt nach Bestellung mit unserer separaten Auftragsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande.
14. Sonstige Bestimmungen
14.1 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt deutsches Recht.
14.2 Personenbezogene Daten werden von uns im Rahmen der vom Datenschutzgesetz zulässigen Weise gespeichert.
14.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine neue Bestimmung vereinbaren, die dem mit der unwirksamen
Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.